Aktuelle Tipps zu Marketing & Recht
Neue rechtliche Herausforderungen im Marketing
In der heutigen Geschäftswelt stehen Marketingabteilungen vor einer Vielzahl von Problemen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Datenschutz. Hinzu kommt der Themenbereich Influencer-Marketing, bei denen einige Rechtsthemen aus dem Wettbewerbsrecht wie z. B. die Kennzeichnung von Werbung und die richtige Vertragsgestaltung mit Influencern zu beachten sind. Die rechtlichen Aspekte in diesen Bereichen sind komplex und verlangen nicht nur eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage, sondern auch praktische Lösungen.
Der Vortrag von Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer gab einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Punkte, die man im Zusammenhang mit KI im Unternehmen, Datenschutz und Influencer-Marketing beachten muss. Die Teilnehmer erhielten praktische Tipps, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und ihr Marketing effektiv zu gestalten.
Hier einige Beispiele:
Behandlung von Dienstleistern in Drittländern:
Angemessenheitsbeschlüsse gibt es seit letztem Jahr auch für die Zusammenarbeit mit Anbietern aus den USA. Damit herrscht für die dort aufgeführten Anbieter eine rechtssichere Situation.
Google Consent Mode:
Der BASIC MODE ist gut und sicher zu nutzen, während der ADVANCED MODE aus Sicht der Referentin etwas fragwürdig ist. Er ist aber aktuell Voraussetzung für die Schaltung von Google Ads.
KI:
Hier tritt bald das EU AI Act in Kraft. Hier sprechen wir von Providern und Deployern. Für Anwender ist die Hinweis-Pflicht aktuell das Wichtigste. Die Datenschutzkonferenz hat hinsichtlich des Einsatzes von KI eine Orientierungshilfe erarbeitet. Auch der Bereich KI & Schutzrechte (Urheber-, Patent- und Designrecht) wurde angesprochen.
Influencer-Marketing:
Hier ist das Wettbewerbsrecht, wie z.B. die Kennzeichnung von Werbung und die richtige Vertragsgestaltung mit Influencern zu beachten. Die Werbekennzeichnung in Sozialen Medien für das eigene Unternehmen unterliegt festen Regelungen und ist im UWG verankert. Der Übergang zum Influencer-Marketing ist fließend, wenn es um das Ausloben von Produkten und Dienstleistungen geht.
Impressum:
Hier wurde das TMG vom DDG abgelöst. Da dies bereits vom Bundesrat gebilligt wurde, tritt es in Kürze mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Sabine Heukrodt-Bauer
Als Fachanwältin für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz berät Sabine Heukrodt-Bauer Anbieter im Onlinehandel bei der rechtlichen Gestaltung von Shops und dem Aufbau von Marketplaces, einschließlich der Erstellung aller erforderlichen Rechtstexte. Zudem unterstützt sie bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht.
Außerdem berät sie das Marketing im Bereich des E-Mail-Marketings, einschließlich Marketing Automation und Leadgenerierung sowie in den Themen Tracking und Targeting. Im Bereich des Social-Media-Marketings unterstützt sie bei Werbekennzeichnungen und bei der Ausarbeitung von Influencer-Verträgen.
Sie ist Sprecherin auf diversen Events und Kongressen der IT-Branche rund um die Themenbereiche „IT-Recht“, „Online-Marketing-Recht“, „Datenschutz“ und „E-Commerce-Recht“.